Am Oberrhein sind eine Vielzahl von Rückhaltemaßnahmen für den Hochwasserschutz geplant. Da das Wasser nicht an Landes- und Staatsgrenzen Halt macht, haben sich die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg gemeinsam mit dem Nachbarland Frankreich auf die Schaffung von Rückhalteräumen – Flutungsflächen im Hochwasserfall - mit einem Volumen von 287 Millionen m³ verständigt. Baden-Württemberg stellt 168 Millionen m³ zur Verfügung, Rheinland-Pfalz 61 Millionen m³, Frankreich 58 Millionen m³. Dieser Hochwasserschutz wird über eine Vielzahl von Deichertüchtigungen, Poldern und Deichrückverlegungen geleistet. Von den 61 Mio. m³ sind in Rheinland-Pfalz bereits 51,15 Mio m³ einsatzbereit. Nach Fertigstellung der Rückhaltemaßnahmen sind die Oberrheinniederungen gegen ein Hochwasser mit einem 200-jährlichen Wiederkehrintervall (statistischer Fachbegriff: HQ 200) geschützt.
Aber was passiert, wenn ein noch größeres Hochwasser droht?
Der Klimawandel kann dazu führen, dass Hochwasser auftreten, die HQ200 übersteigen: sogenannte Extremhochwasser. Zum Schutze seiner Bürgerinnen und Bürger in den bedrohten Gebieten will das Land Rheinland-Pfalz auch für derartige Extremhochwasser gewappnet sein. Deshalb ist im Bereich Eich-Guntersblum wie auch in der Hördter Rheinaue die Errichtung von Reserveräumen vorgesehen.
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd)
Informationen zum Hochwasserschutz der SGD Süd.