Schwerpunktthemen im Rahmen des "Informations- und Dialogprozesses"

Wenn Ihnen Themen besonders wichtig sind, dann lassen Sie uns das wissen und schreiben Sie uns hier an.

Auf dem Informationsmarkt am 01.12.2017  und bei der öffentlichen Begehung am 14.09.2018 wurden den Planenden Fragen übermittelt. Auch im Rahmen der Dialogveranstaltungen mit den eingeladenen Akteursgruppen wurden viele Fragen an die Planerinnen und Planer übermittelt. Einige Fragen lassen sich umgehend beantworten, andere hingegen werden erst im Laufe der nächsten Monate und nach dem Fortschreiten der Untersuchungen beantwortet werden können. Deshalb werden Sie hier regelmäßig Antworten seitens der Planerinnen und Planer auf die von Ihnen übermittelten Fragen erhalten.

Im Sommer 2018 hat die Ortsgemeinde Guntersblum der Landesregierung Fragen zum Vorhaben übermittelt. Die SGD Süd geht in ihrem Antwortschreiben auf die Fragen ein.

Auch im Rahmen der erfolgten Begleitkreis-Sitzungen und der jeweiligen Arbeitskreise Naturschutz, Wasserversorgung und Landwirtschaft wurden viele Fragen erörtet. Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Fragen nochmals zusammengefasst.

 

Versicherung gegen Hochwasserschutz

Ja, aber nur wenn Wasser oberflächlich austritt. Wenn der Rhein über die Ufer tritt und Wasser aufgrund des Hochwasserereignisses oberirdisch auftritt (Qualmwasser) und Schäden hervorruft, so greift hier bereits der Schutz von Elementarversicherungen. Allerdings, bei Schäden die lediglich durch Grundwasser hervorgerufen werden – nasse Keller - wird es sehr schwierig sein eine Versicherung zu finden. Gegen Grundwasserschäden werden üblicherweise keine Versicherungen angeboten. Als Schutz helfen da nur Baumaßnahmen wie der Einsatz sogenannter weißer Wannen. Generell lässt sich festhalten: Durch den Bau des Reserveraums verbessert sich das Schutzniveau für die Anrainer. Damit sinkt das Hochwasserrisiko, so dass man günstigere Versicherungen abschließen kann, so die Aussagen eines eingeladenen Versicherungsexperten im Rahmen der Informationsveranstaltung am 8. Oktober 2021.

Mit dem Aufbau des Reserveraums wird sich die Risikozone nicht verändern. Im Gegenteil, ein zusätzlicher Schutz gegen über 200-jährliche Hochwasser mindert das Risiko für die Anrainer. Anrainer sind gegen mehr Hochwasserereignisse geschützt und werden dementsprechend in niedrigeren Klassen eingestuft. Das ist positiv für den Versicherungsschutz.

Eine Liste an Versicherungen, die im Falle eines Grundwasserdurchbruchs zahlen, ist nicht bekannt. Es empfiehlt sich die Verbraucherzentrale in Mainz zu kontaktieren oder eine unabhängige Beratung, um weitere Informationen zu erhalten:  https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/beratungsstellen/mainz 

 

Altrheinsee

Ja, aber man kann dann Pumpen installieren, die das Wasser wieder in den Rhein pumpen. Zudem würde der Wasserspiegel nur minimal ansteigen, weil der Altrheinsee ein recht großes Volumen besitzt und viel Wasser bei nur geringer Aufspiegelung - also mit geringer Erhöhung des Wasserspiegels -  aufnehmen kann.

Das Fachbüro für die Objektplanung sagt: "Eine standsichere Errichtung von Ingenieurbauwerken unmittelbar an tiefen Gewässern ist mit entsprechenden technischen Mitteln möglich. In diesem Bereich liegen z.B. auch aus dem Hafenbau und anderen ähnlichen Vorhaben - in Form von Empfehlungen - Erfahrungen und Lösungsansätze vor. Eine konkrete Lösung für den Bereich Altrheinsee kann erst nach Vorlage der geotechnischen Untersuchung und der Ergebnisse der Vermessung erfolgen."

 

Binnenentwässerung

Wie bisher mit Schöpfwerken, die vor Aktivierung, d.h. Flutung des Reserveraums, an die Binnenseite des "neuen Deiches" verlegt werden. Man spricht hier von „teilmobilen Schöpfwerken“. Für den Einsatzfall sind entsprechende teilmobile Schöpfwerke Guntersblum und Gimbsheim vorgesehen, die innerhalb kurzer Zeit verlegt werden können. Ansonsten – also bei nicht geflutetem Reserveraum -  wird die Durchgängigkeit durch entsprechende Siele bzw. Durchlässe im Deich gewährleistet.

Es wird untersucht, ob die bestehenden Schöpfwerke ausreichen, um den derzeitigen Schutz zu gewährleisten, oder ob weitere Maßnahmen zur Binnenentwässerung erforderlich sind. Gegenstand der Oberflächenwasser- Berechnungen ist deshalb ein mögliches binnenseitiges Hochwasser, verursacht durch Wasser aus dem Hinterland. Gleichzeitig sollte bedacht werden: ein gemeinsames Auftreten von lokalem Starkregen mit Extremhochwasser am Rhein ist statistisch gesehen höchst unwahrscheinlich (die Wahrscheinlichkeiten beider Ereignisse multiplizieren sich). Die großräumigen Wetterlagen, die zu einem Rheinhochwasser führen können und lokalen Wetterlagen, die für ein landseitiges Extremhochwasser sorgen, schließen sich gegenseitig aus.

Würde der Rheinhauptdeich versagen – z.B. bei Rheindürkheim -  werden die landseits gelegenen Flächen zwangsläufig überschwemmt, da der Reserveraum Eich-Guntersblum keine Schutzwirkung nach Oberstrom entfalten kann. Aber gerade um ein Versagen des Deichsystems zu verhindern, werden die Reserveräume für Extremhochwasser errichtet, wie z.B. im Oberlauf von Rheindürkheim der Reserveraum für Extremhochwasser in Hördt.

Es ist allerdings klar: Die Schutzwirkung entfaltet der Reserveraum zwischen Eich und Guntersblum nur in Kombination mit einem Konzert an Katastrophenschutz-Maßnahmen am Oberlauf, wie beispielsweise der Flutung der Polder in Frankreich, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sowie des Reserveraums bei Hördt.

Es werden keine neuen Schöpfwerke im Deich gebaut, sondern nur Vorrichtungen für die Verlegung der bestehenden Schöpfwerke. Sobald sich eine Hochwasserwelle im Extremereignis nähert, bei der der Hochwasserrückhalteraum geflutet werden müsste, sollen die Pumpen aus den bestehenden Schöpfwerken ausgebaut und landeinwärts installiert werden. Hierfür bleiben rund 72 Stunden Zeit.

 

Deichverlauf

Die Trasse orientiert sich an der Trasse, die aus dem Raumordnungsverfahren hervorging. Für die Identifizierung des genauen Deichverlaufs sind erst gesicherte Kenntnisse zur Beschaffenheit des Untergrundes vonnöten (siehe hier), sowie die Prüfung der wesentlichen Raumwiderstände (u.a. Vorkommen geschützter Tier- und Pflanzenarten). Diese Prüfungen führen dann zu einer Vorzugsvariante, die wiederum die Grundlage bildet für die Berechnung der Auswirkungen auf die Grund- und Oberflächenwassersituation durch den Reserveraum.

Der geplante Deichverlauf bewegt sich im durch den Raumordnungsentscheid vorgegebenen Korridor. Geringfügige Abweichungen vom vorgegebenen Korridor sind weiterhin raumverträglich. Der Raumordnungsentscheid sagt hierzu u.a. folgendes aus: "Die exakte Ausgestaltung der Linienführung des rückwärtigen Deiches bleibt der Detailplanung in der Planfeststellung unter Beachtung wasserwirtschaftlicher, landwirtschaftlicher und naturschutzfachlicher Gesichtspunkte vorbehalten."

Die Deichhöhe des Reserveraumes werde im gesamten Bereich einheitlich sein. Zudem ist geplant die Einlaufsteuerung des Hochwassers im Flutungsfall über eine „feste“ Steuerung erfolgen zu lassen. D.h., dass der Einlauf - entgegen anderer variabler Steuerungen von Poldern - bei einem fest definierten Wasserstand erfolgt.