Häufig gestellte Fragen

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Ein Reserveraum ist ein durch Deiche abgegrenztes Gebiet, das im Notfall geflutet werden kann, wenn alle anderen technischen und natürlichen Hochwasserschutzmaßnahmen an ihre Grenzen stoßen. Er kommt nur dann zum Einsatz, wenn das Hochwasser einen kritischen Schwellenwert übersteigt und steht sprichwörtlich „in Reserve“ – on top aller anderen Maßnahmen. Der Reserveraum für Extremhochwasser Eich-Guntersblum wird erst dann zum Einsatz kommen, wenn in Worms 6.000 m³ und/oder in Mainz 7.900 m³ Wasser pro Sekunde abfließen. Das entspricht am Pegel in Worms einem Wasserstand von 7,80 m bzw. in Mainz von 8,28 m. Diese Situation ist absolut selten, sie entspricht der Überschreitung eines 200-jährlichen Hochwasserereignisses (statistischer Fachbegriff: HQ200) und ist seit Erfassung der Pegelstände 1882/1883 noch nie eingetreten.

Am Oberrhein sind neben dem Deichsanierungsprogramm eine Vielzahl von Rückhaltemaßnahmen für den Hochwasserschutz bereits umgesetzt oder geplant. Da das Wasser nicht an Landes- und Staatsgrenzen Halt macht, haben sich die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg gemeinsam mit dem Nachbarland Frankreich auf den Bau von Rückhalteräumen – Flutungsflächen für den Hochwasserschutz – mit einem Volumen von 287 Millionen m³ verständigt. Nach Fertigstellung der Rückhaltemaßnahmen ist die Oberrheinniederung gegen ein Hochwasser mit einem 200-jährlichen Wiederkehrintervall (HQ200) geschützt. Auf den Karten sehen Sie, wie sich diese Maßnahmen wie an einer Perlenschnur am Oberrhein aufreihen.

HQ steht für "Hochwasserabfluss", gemessen in Kubikmeter pro Sekunde [m³/s]. Der Buchstabe "Q" steht dabei für den lateinischen Begriff quantitas, Menge. HQ200 bezeichnet demnach ein Hochwasserereignis, dass dem Hochwasserabfluss eines statistisch gesehen alle 200 Jahre auftretenden Hochwasser (einmal in 200 Jahren) entspricht.

Auch der Klimawandel kann dazu führen, dass Hochwasser auftreten, die HQ200 übersteigen: sogenannte Extremhochwasser. Zum Schutze seiner Bürger in den bedrohten Gebieten will das Land Rheinland-Pfalz auch für derartige Extremhochwasser gewappnet sein. Deshalb ist im Bereich Eich-Guntersblum wie auch in der Hördter Rheinaue die Errichtung von Reserveräumen vorgesehen.

Weil der Standort folgende Merkmale aufweist: Er liegt unterhalb (flussabwärts) der Neckarmündung und oberhalb der Mainmündung (flussaufwärts) und bietet als einziger zusammenhängender Raum in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, Wassermassen aus dem  Zusammenfluss von Neckar und Rhein sowie Main und Rhein aufzufangen.

An erster Stelle besteht die Gefahr für die Sicherheit der Menschen, da zwischen Worms und Oppenheim knapp 30.000 Menschen unmittelbar vom Hochwasser durch eine unkontrollierte Flutung betroffen sind.
In den besiedelten Gebieten wird sich voraussichtlich ein Wasserstand von über drei Metern einstellen, es kommt erheblichen zu Verschmutzungen z. B. durch auslaufendes Heizöl oder Chemikalien. So sind durch die Überflutung und der mitgeführte Schlamm erhebliche Sachschäden an und in Gebäuden zu erwarten. Auch führen diese großflächigen Überschwemmungen zu erheblichen Verlusten in der Tier- und Pflanzenwelt.

Es ist davon auszugehen, dass bei extremen Hochwasserereignissen Druckwasseranstiege hinter den Deichen auftreten. Diese natürlichen Prozesse lassen sich nicht verhindern; sie treten allerdings nur bei einem Extremhochwasser, also seltener als einmal in 200 Jahren, ein.
Allerdings sind die dadurch möglichen Schäden im Vergleich zu den Schäden bei einer unkontrollierten Flutung ohne den Reserveraum erheblich kleiner.

Nein, einen absoluten Hochwasserschutz kann niemand garantieren. Bei jeder technischen Hochwasserschutzmaßnahme, auch bei einem Reserveraum für Extremhochwasser, verbleibt noch ein Restrisiko des technischen Versagens oder der Überlastung. Der Reserveraum hilft, den Schaden für Mensch und Güter zu minimieren. Er erhöht die Handlungsmöglichkeit zur Schadensabwehr.