29.11.2022 - 2. gemeinsamer Arbeitskreis Landwirtschaft und Naturschutz

Möglichkeiten zur Minimierung des Bedarfs an Flächen und zur Reduzierung des Grundwasseranstiegs diskutiert

Nach dem ersten gemeinsamen Treffen im Sommer 2022 fand am 29. November 2022 das zweite Treffen der beiden Arbeitskreise in Guntersblum statt. Im Rahmen der beiden Arbeitskreise sollte die Thematik der für das Vorhaben notwendigen Ausgleichsflächen gemeinsam erörtert und diskutiert werden. Aus der ersten Sitzung waren Prüfaufträge hervorgegangen, auf die nun die Planer Antworten erarbeitet haben.

Nach weiteren Prüfungen des beauftragten Gutachters lässt sich festhalten: ca. 18 ha Land sind als Ausgleich für den Bau und den Deich des Reserveraums anzusetzen. Das entspricht in etwa 24 Fußballfelder an ökologischen Ausgleichsflächen. Ggf. kommen noch Ausgleichsbedarfe für die Flutung des Retentionsraums im Einsatzfall hinzu, allerdings ist diese Frage noch in Bearbeitung.

Damit der Ausgleich sinnvoll und nach geltendem Naturschutzrecht erfolgt, müssen für gefährdete Tier- und Pflanzenarten ein Ausgleich im gleichen Naturraum, das heißt ortsnah gefunden werden. Auch der neue Deich des Reserveraums mit seinen Deichwiesen wird zum Teil als Ausgleich gewertet werden können.

Für die lokale Landwirtschaft bedeutet das zwangläufig einen Flächenverlust. Um diesen Flächenverlust allerdings möglichst gering zu halten, wurden in der Sitzung auch bewährte Ansätze aus anderen Verfahren angesprochen. So können einige bedrohte Vogelarten durch Einsetzen von Nistkästen oder Insekten durch die Pflege von Blühstreifen geschützt werden, so dass sowohl Landwirtschaft als auch ein nachthaltiger Naturschutz auf den gleichen Flächen erfolgen kann. Solche „Produktionsintegrierten Maßnahmen“ wurden auf der Veranstaltung besprochen. Die Naturschutzplaner bei der SGD Süd versuchen zudem durch die Nutzung von Flächen für mehrere Naturschutzzwecken, den Flächenverbrauch möglichst gering zu halten.

Ein weiteres Thema betraf die Frage, wie bei einer etwaigen Flutung des Reserveraums bei einem Extremhochwasser der Grundwasseranstieg gedrosselt werden kann. Mit der Flutung des Reserveraums würde insbesondere direkt hinterm Deich sogenanntes Qualmwasser an der Oberfläche austreten. In Ortslagen ist ohne Gegenmaßnahmen mit einem Anstieg des Grundwassers um einige Dezimeter zu rechnen. Deshalb werden derzeit von den Planern Gegenmaßnahmen angedacht, die auf der Sitzung auch besprochen wurden. Noch befinden sich diese Maßnahmen – wie der Einsatz von sogenannten Rigolen - in Prüfung. Technisch sind einige wirksame Maßnahmen denkbar. Allerdings sind auch hier die Auswirkungen auf die Landwirtschaft, den Naturschutz und natürliche Bodenfeuchte im Normalfall genau zu prüfen.

Beide Arbeitskreise kommen im Jahre 2023 wieder in getrennten Sitzungen zusammen. Eine ausführliche Dokumentation finden Sie hier.

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