Kurzbericht zum 1. Arbeitskreis zur Wasserversorgung – 13. November 2019

Welche Auswirkung hat die Einrichtung des Reserveraums auf die Wasserversorgung? Was passiert im Katastrophenfall, wenn der Reserveraum geflutet werden muss, mit den Trinkwasser-Brunnen, die sich im Plangebiet befinden?

Diese und weitere Fragen wurden im Rahmen des Arbeitskreises Wasserversorgung am 13.11.2019 mit Vertreter*innen der Wasserversorgungsunternehmen aus dem Planungsgebiet besprochen. Die Wasserversorgungsunternehmen sind besorgt, dass im Katastrophenfall die Bereiche, aus denen das Wasser für die Trinkwasserversorgung gewonnen wird, mit Schadstoffen belastet werden könnten (bspw. Eindringen von kontaminiertem Oberflächenwasser in das Grundwasser durch stillgelegte Rohrleitungen im Gebiet). Alle Teilnehmer*innen unterstrichen deshalb die herausragende Bedeutung eines präventiven und effektiven Katastrophenschutzes mithilfe von Hochwasser-Risikomanagement Plänen, die für den Fall eines Extremhochwasser eine sichere und saubere Trinkwasserversorgung gewährleisten. Zudem stellte die SGD Süd in Aussicht mithilfe eines Monitoring-Konzeptes die etwaige Bodenbelastung nach einem Flutungsfall analysieren zu können. Die Teilnehmenden einigten sich darauf weitere Abstimmungen vorzunehmen, um die Versorgungs-Infrastruktur bestmöglich für den Hochwasser-Fall vorzubereiten. Ein nächstes Treffen ist für Ende April 2020 vorgesehen.      

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