Das Vorhaben der Errichtung des Reserveraums für Extremhochwasser wird den Raum verändern. Deshalb sind von Gesetzes wegen im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) die Auswirkungen auf die Umwelt zu untersuchen. Die Genehmigungsbehörde hat nun den Untersuchungsrahmen für den UVP Bericht verbindlich festgelegt. Dieser ist nun im Bereich um die vorgesehene Trasse weiter gefasst, als ursprünglich von den verantwortlichen Planern bei der SGD veranschlagt. Die Träger öffentlicher Belange hatten einen weiteren Untersuchungsrahmen gefordert, dem ist die Genehmigungsbehörde nun gefolgt.
Gleichzeitig hat die Genehmigungsbehörde für den Bericht festgelegt, dass die Auswirkungen des Reserveraums mit den Auswirkungen ohne Reserveraum verglichen werden müssen. Hier sagt die Behörde: Die Rheinniederung zwischen Worms und Oppenheim ist nachweislich an dieser Stelle von Extremhochwasser bedroht. Man muss also von einem derartigen Ereignis ausgehen, bei dem der derzeitige Hauptdeich zu brechen droht. Die Auswirkungen eines Extremhochwassers mit Bau des Reserveraums werden deshalb mit den Auswirkungen eines Extremhochwassers ohne den Reserveraum verglichen. Das bedeutet, dass die Umweltauswirkungen, durch den Bau, die Anlage selbst, und – in eingeschränktem Maße – den Betrieb des Reserveraums untersucht werden müssen.
Sie können das gesamte Unterrichtungsschreiben der Planfeststellungsbehörde unten zum Download einsehen.